Seit Januar 2026 stehen acht mutmaßliche Mitglieder der Sächsischen Separatisten vor Gericht. Die Gruppe soll insgesamt bis zu 20 Personen umfassen. Ihnen wird laut Anklage vorgeworfen, „ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen“ (Bundesanwaltschaft) errichten zu wollen. Zur Vorbereitung führte sie paramilitärische Trainings durch und besorgte sich Ausrüstung und Waffen. Vertreten werden die Angeklagten durch eine Riege von Szeneanwält*innen.
Mehrere der Beschuldigten weisen deutliche Verbindungen zur AfD und deren mittlerweile offiziell aufgelösten ehemaligen Jugendorganisation Junge Alternative auf. Dies trifft auch auf andere rechtsterroristische Zusammenhänge der jüngeren Vergangenheit zu. Diese politischen Zusammenhänge sollen genauer beleuchtet und eingeordnet werden. Denn die Enttarnung der Sächsischen Separatisten sollte kein Grund zur Entwarnung sein: es ist davon auszugehen, dass es auch andere Gruppen gibt, deren Existenz nur noch nicht bekannt ist.