70 Jahre KPD-Verbot

Der 17. August 1956 markiert eine Zäsur im Umgang von Staat und Justiz der Bundesrepublik mit dem Kommunismus: An diesem Tag erklärte das Bundesverfassungsgericht die KPD für verfassungswidrig, sie wurde daraufhin verboten. Antikommunistische Praktiken und dazugehörige Emotionen wie Angst oder Ressentiment waren zu diesem Zeitpunkt tief in der westdeutschen politischen Kultur verankert – und wirken bis heute in unterschiedlichen Formationen.

Nach 1945 diente der Antikommunismus der westdeutschen Gesellschaft als „Integrationsideologie“ in das neue Staatswesen. Er konnte zudem wegen seiner ideologischen Verschränkung mit Antisemitismus florieren. Antikommunismus wurde somit zu einer Ersatz- und Ausweichideologie, die Kontinuitäten zwischen der NS-Zeit und dem Kalten Krieg überbrückte und Möglichkeiten der Schuldabwehr anbot. In diesem politischen Klima wurde gerade die linke Opposition zunehmend als Bedrohung definiert – mit weitreichenden Konsequenzen.

Mit dem KPD-Verbot erreichte die antikommunistische Kriminalisierung ihren vorläufigen Höhepunkt. Zwar waren zuvor bereits unter „Kommunismusverdacht“ geratene Gruppen und Personen strafrechtlich verfolgt worden, doch das Parteiverbot illegalisierte ihr politisches Handeln formal als„verfassungsfeindlich“. Nach dem KPD-Verbot lebte der Antikommunismus fort, wechselte dabei Form und Gegenstand, blieb aber Mittel linker Repression. Doch es gab auch Widerstand: So formierten sich – zunächst unter dem Einfluss der „Westarbeit der SED“, später immer unabhängiger – verschiedene Bündnisse aus Anwält*innen und Politiker*innen.

Welche Formen und Funktionen des Antikommunismus kennzeichnen die Nachkriegsjahre, wie veränderte er sich? Mit welchen Mitteln und Strategien versuchten seine Gegner*innen sowie Verfechter*innen einer liberalen Demokratie, inner- und außerhalb des Gerichtssaals, Einfluss auf Politik und Justiz zu nehmen? Und was bedeutet es heute, das KPD-Verbot kritisch zu erinnern: Was lässt sich aus dem damaligen Protest für die Gegenwart lernen? Darüber wollen wir gemeinsam mit den Referent*innen diskutieren.


Jandra Böttger promoviert an der Freien Universität Berlin am Sonderforschungsbereich „Affective Societies“ zu „Postfaschistischen Affekten. Theorien und Infrastrukturen des Nichtfühlens zwischen Nationalsozialismus und Kaltem Krieg“.

Sarah Langwald, Historikerin, promoviert an der Ruhr-Universität Bochum zum Thema: „‚Mit Kommunisten leben?‘ – Der Streit um die ‚politische Justiz‘ in der Bundesrepublik 1949-1968“.

Moderation: Milan Mentz, Historiker, ist als studentischer Mitarbeiter im Archiv der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (FZH) tätig und forscht aktuell zu jüdisch-kommunistischem Exil in der Schweiz 1934-1940.


Gefördert durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg.

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19. August 2026 19:00
19. August 2026 21:00
Sternstraße 2, 20357 Hamburg

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Rosa-Luxemburg-Stiftung
info@rosalux.org
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung gehört zu den großen Trägern politischer Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland. Sie versteht sich als ein Teil der geistigen Grundströmung des demokratischen Sozialismus.