Kaum ein Instrument der wehrhaften Demokratie wird derzeit so kontrovers diskutiert wie das Parteiverbot. Kann eine Demokratie ihre Gegner mit den Mitteln des Rechts wirksam in die Schranken weisen? Oder birgt gerade der Versuch, eine Partei zu verbieten, politische und gesellschaftliche Risiken?
Das Grundgesetz sieht das Parteiverbot ausdrücklich als Mittel zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor – stellt dafür aber hohe Hürden auf. Ein Parteiverbot ist damit mehr als eine juristische Maßnahme: Es berührt grundlegende Fragen des demokratischen Selbstverständnisses. Wie weit darf und muss ein demokratischer Staat gehen, um sich gegen politische Kräfte zu schützen, die seine Grundordnung infrage stellen? Und wo beginnt die Gefahr, dass der Staat selbst in die politische Auseinandersetzung eingreift?
Damit verbinden sich Fragen, die weit über die juristischen Voraussetzungen eines Verbotsverfahrens hinausreichen: Was kann ein Parteiverbot tatsächlich bewirken? Wann stärkt es die Demokratie, wann könnte es ihr schaden? Welche politischen und gesellschaftlichen Folgen hat ein Verbot – für die betroffene Partei, ihre Anhängerinnen und Anhänger, aber auch für das Vertrauen in demokratische Institutionen? Und was lässt sich aus früheren Parteiverbotsverfahren und -debatten lernen?
Gerade mit Blick auf die aktuellen Debatten über den Umgang mit der extremen Rechten gewinnt die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Eingriffe neue Bedeutung. Ein Parteiverbot zielt darauf, einer verfassungswidrigen Partei die weitere organisierte politische Betätigung zu untersagen. Welche Wirkungen ein solcher Eingriff tatsächlich entfaltet, ist jedoch eine andere Frage. Lassen sich organisatorische Strukturen und politische Mobilisierung auf diesem Weg nachhaltig schwächen – oder verlagern sich Aktivitäten und Konflikte lediglich in andere Zusammenhänge? Auch die demokratische Auseinandersetzung mit den Ursachen und gesellschaftlichen Bedingungen des Erfolgs verfassungsfeindlicher Parteien bleibt daher zentral.
Über diese Fragen diskutieren Prof. Dr. Kathrin Groh (Universität der Bundeswehr München) und Prof. Dr. Felix Hanschmann (Bucerius Law School). Im Mittelpunkt des Podiums stehen dabei sowohl die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen als auch die politischen und gesellschaftlichen Wirkungen von Parteiverboten. Die Diskussion bringt damit juristische und gesellschaftspolitische Perspektiven auf ein Instrument zusammen, das im Spannungsfeld von Demokratieschutz, Rechtsstaatlichkeit und politischer Auseinandersetzung steht.
Die Podiumsdiskussion bildet den öffentlichen Auftakt der Abschlusstagung „Demokratieschutz durch Verbote? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Maßnahmen gegen die extreme Rechte“, die am 28. und 29. September 2026 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stattfindet. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier. Ausrichter der Tagung ist das Forschungsprojekt VerRexVer – Zur Wirkung von Verboten gegen rechtsextreme Vereinigungen. Das Projekt untersucht, welche Wirkungen staatliche Verbotsmaßnahmen tatsächlich entfalten und wo ihre Möglichkeiten und Grenzen liegen. Dabei geht es nicht nur um die rechtlichen Voraussetzungen von Verboten, sondern auch um ihre konkreten Folgen für Organisationen, politische Mobilisierung und demokratische Gesellschaften.
Es kommen miteinander Gespräch:
- Prof. Dr. Kathrin Groh (Universität der Bundeswehr München) und
- Prof. Dr. Felix Hanschmann (Bucerius Law School)
Es moderiert Anja Krüger, Journalistin