„Schwachkopf“, „Dümmste Außenministerin der Welt“, „Pinocchio“ – Meinungsfreiheit oder strafbare Beleidigung? Prof. Dr. Elisa Hoven beleuchtet, wo im digitalen Raum die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarem Verhalten verlaufen. Soziale Netzwerke ermöglichen schnellen, unmittelbaren Austausch – und sind zugleich ein Raum für Beleidigungen, Bedrohungen und gezielte Desinformation. Was unter dem Begriff „digitaler Hass“ diskutiert wird, umfasst dabei nicht nur strafbare Inhalte, sondern auch Äußerungen, die trotz ihrer Schärfe vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sein können. Anhand aktueller Beispiele zeigt Prof. Hoven, wann digitale Angriffe rechtlich relevant werden und welche besonderen Herausforderungen sich im Umgang mit Beleidigungen ergeben. Doch digitale Kommunikation verändert den öffentlichen Diskurs nicht nur durch Hass und Einschüchterung, sondern auch durch gezielte Verzerrung von Informationen. Der Vortrag beleuchtet, warum Falschinformationen eine Gefahr für demokratische Meinungsbildungsprozesse darstellen können – und warum ihre strafrechtliche Erfassung oft an Grenzen stößt. Im Zentrum steht die Frage, wie das Strafrecht auf die Veränderungen digitaler Kommunikation reagieren kann, ohne die Freiheit der Meinungsäußerung zu gefährden: zwischen Ehrschutz, Wahrheit und freier Rede.