2026 jährt sich die Tagung, auf die der Beutelsbacher Konsens zurückgeht, zum 50. Mal. Die Prinzipien des Konsenses – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Subjektorientierung – sind integraler Teil der politischen Bildung und wirken auch in der Gedenkstättenarbeit. Zugleich finden Debatten um Erinnerung und Gedenken in einem immer fragileren Diskursfeld statt und Gedenkstätten und ihre Arbeit sind zunehmend Angriffen ausgesetzt.
Die Tagung bringt Akteurinnen und Akteure aus der Gedenkstättenarbeit zusammen, um sich über den Beutelsbacher Konsens und seine Bedeutung für die Gedenkstättenarbeit auszutauschen. An den drei Tagen geht es um Verständigung und Standortbestimmung, es werden aber auch Strategien in den Blick genommen, um aktuellen Herausforderungen begegnen zu können. U. a. wird nach der normativen Positioniertheit von Gedenkstätten und möglichen Leerstellen des Beutelsbacher Konsens gefragt. Gegenstand ist zudem die Auseinandersetzung mit den drei Prinzipien auch im Spannungsverhältnis zu einem vermeintlichen Neutralitätsgebot.