Mehr als 1,2 Millionen Wohnungen in Deutschland befinden sich unter der direkten Kontrolle börsennotierter Immobilienkonzerne und Finanzfonds. Übersteigende Mieten, Nebenkosten und Immobiliendeals schöpfen sie die Einkommen der Mieterschaft für die Ausschüttung von Renditen systematisch und zunehmend automatisiert ab. In Regionen mit hoher Präsenz dieser Konzerne, zum Beispiel Berlin und großen Teilen von Nordrhein-Westfalen, treiben sie die Mieten und Nebenkosten in die Höhe. Es kommt zu umfangreichen Vernachlässigungen und Instandhaltungsstaus; nach Modernisierungen werden die Wohnungen oft unerschwinglich. Wegen ständiger Verkäufe sind die Wohnverhältnisse unsicher. Mit ihrer Marktmacht beeinflussen die Konzerne die Politik und die Wohnungswirtschaft weit über die eigenen Bestände hinaus. Für die Mietenden und den Sozialstaat werden sie zu einer immer größeren Belastung. Eine nachhaltige und soziale Wohnraumversorgung ist mit diesen Konzernen nicht zu machen.
Seit Jahren fordern deshalb soziale Bewegungen nicht nur eine schärfere gesetzliche Kontrolle von Mieten und Wohnraumbewirtschaftung, sondern auch die Ablösung der Finanzinvestoren durch gesetzlich regulierte gemeinnützige und gemeinwirtschaftliche Eigentümer. Am weitesten fortgeschritten ist diese Debatte in Berlin. Dort wird nunmehr seit Jahren konkret darüber diskutiert, wie die in Artikel 15 Grundgesetz verankerte Vergesellschaftung rechtlich ausgestaltet, finanziert und praktisch umgesetzt werden kann. Mit einem neuen Volksentscheid will die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen. Im September letzten Jahres hat sie ihr dafür entwickeltes Vergesellschaftungsgesetz öffentlich vorgestellt. Stand heute erarbeitet die Initiative zudem ein Gesetz für einen geeigneten Rechtsträger der in Gemeinwirtschaft zu überführenden Immobilien in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts. Die Finanzierbarkeit des Vorhabens ließ sie in der Ende 2025 vorgestellten Studie „Refinanzierungsoptionen in vergesellschafteten Wohnungsbeständen“ untersuchen.
Die renditeorientierte Wohnungswirtschaft und ihre politischen Bündnispartner sind von diesen Plänen in ganz Deutschland alarmiert. Auf Initiative der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen fordert die Bauministerkonferenz bundesgesetzliche Regelungen, die die Vergesellschaftung verhindern. Angeblich könne nur so der „Investitionsstandort Deutschland“ bewahrt werden.
Dabei ist gerade in Nordrhein-Westfalen das Thema besonders relevant. Der massenhafte Ausverkauf von Werks- und Bundeswohnungen in NRW war nach der Jahrhundertwende einer der Auslöser der Unterwerfung der Wohnungsversorgung unter die Finanzmärkte. Seit der Privatisierung der LEG im Jahr 2018 verfügt das Land über kein eigenes Wohnungsunternehmen und keinen eigenen Sanierungsträger mehr. Der Soziale Neubau ist völlig unzureichend. Wie in den Städten eine bezahlbare Wohnraumversorgung erreicht werden soll, steht in den Sternen.
Die Vergesellschaftung der über 350.000 Wohnungen, die in NRW von Finanzinvestoren kontrolliert werden, würde einer Million Mieterinnen und Mietern das Leben erleichtern und dem Land auf einen Schlag die erforderlichen Immobilien und Produktionsmittel an die Hand geben, um eine starke gemeinwirtschaftliche, nicht an Profitabschöpfung orientierte Wohnversorgungs- und Sanierungspolitik zu betreiben. Aber auf dem Weg dahin wären viele Hürden zu nehmen. Wichtig ist, dass überhaupt damit begonnen wird, über diese Option nachzudenken und der transformativen Wohnungspolitik eine grundsätzliche Orientierung zu verschaffen.
Welche Bedeutung hat die Vergesellschaftungsdebatte ganz konkret für die Wohnverhältnisse in Flächenländern? Unter welchen Bedingungen könnte sie dort zu einem wohnungspolitischen Instrument werden? Und welche politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Schritte wären notwendig, um entsprechende Perspektiven zu entwickeln? Die Veranstaltung stellt die aktuellen Berliner Konzepte vor und diskutiert am Beispiel von Nordrhein-Westfalen, welche Schlussfolgerungen sich daraus für Flächenländer ziehen lassen.
- Es referiert: Armin Rothemann, Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Vergesellschaftung, aktiv bei Deutsche Wohnen & Co enteignen, Berlin
- Einführung und Fragestellung am Beispiel NRW: Knut Unger, MieterInnenverein Witten & Plattform kritischer ImmobilienAKTIONär*innen
Anmeldung erforderlich, s.o.
Zoom-Link: https://eu01web.zoom.us/j/66387213094
Rosa-Luxemburg-Stiftung und MieterInnenverein Witten & Plattform kritischer ImmobilienAKTIONär*innen präsentieren die Online-Vortragsreihe:
Soziale Wohnraumversorgung öffentlich regeln!
Über die Möglichkeiten transformativer Wohnungspolitik in Flächenländern
Die Reihe soll dazu beitragen, weit verbreitete Wissensdefizite bezüglich der realen grundsätzlichen Veränderbarkeit wesentlicher wohnungspolitischer Rahmenbedingungen abzubauen. Ziel ist es, ernsthaft und fundiert über die Anwendung radikaler Ansätze aus Stadtstaaten (v. a. Berlin) auf Flächenländer (wie NRW auch im Hinblick auf die Landtagswahl 2027) nachzudenken.
Nächste Veranstaltung der Reihe:
Diskussion/Vortrag:
Benachteiligte Wohngebiete klimagerecht und sozial erneuern. Die soziale Klimasanierung als Inhalt von Wohnungs- und Städtebauförderung.
Veranstaltungsort: Online
Zeit: Donnerstag, 30.07.2026, 18:00 – 20:00 Uhr